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OLG Frankfurt, 11.12.1985 - 17 U 194/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung des Auslagenvorschusses; Angemessene Fristbemessung; Anwaltsprozeß; Fristablauf; Verhandlungstermin; Nachholung der Ladung; Geringfügig verspätete Zahlung
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 11.11.1985 - 17 U 194/84
- OLG Frankfurt, 11.12.1985 - 17 U 194/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 731
- MDR 1986, 326
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.1985 - 17 U 194/84
Dies zeigt, daß die Terminierung unangemessen war, womit auch der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt wurde (vgl. zu einem ähnlichen Fall BVerfG in BVerfGE 69, 141).
- OLG Frankfurt, 15.09.2009 - 8 U 81/09
Bemessung der Frist zur Einzahlung eines Gebührenvorschusses für die …
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat schon vor Jahrzehnten darauf hingewiesen, dass im Anwaltsprozess eine solche Frist regelmäßig nicht wesentlich kürzer als drei Wochen sein darf (Urteil vom 11.12.1985 - 17 U 194/84 - MDR 1986, 326).